09.04.2026
Anfrage gemäß § 10 der Geschäftsordnung für den Kreistag des HSK Zuständigkeiten und Kontrolle bei der Errichtung von Windenergieanlagen sowie zugehörigen Erschließungsmaßnahmen
Sehr geehrter Herr Landrat Grosche,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen sowie den hierfür erforderlichen Erschließungsmaßnahmen bitten wir um Beantwortung der nachstehenden Fragen.
Sachverhalt: Im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten wurde ausgeführt, „Wald und Holz NRW“ bzw. die Forstämter seien für die Zuwegung zu Windenergieanlagen zuständig. Diese Darstellung erscheint zumindest in dieser Pauschalität zweifelhaft und bedarf aus Sicht des Unterzeichners einer rechtlich und tatsächlich präzisen Klarstellung.
Hinzu kommt, dass aus der Praxis berichtet wird, dass Zuwegungen, Arbeitsflächen, Umschlagflächen oder sonstige baubedingte Eingriffsflächen teilweise in größerem Umfang hergestellt werden als genehmigt.
Dies wirft grundlegende Fragen zur Zuständigkeit, zur Kontrolle der Bauausführung sowie zum Einschreiten bei Abweichungen auf.
1. Zuständigkeiten nach Vorhabenteilen
Welche Behörden sind jeweils zuständig für die Genehmigung, die Bauüberwachung / Ausführungskontrolle sowie die Betriebsüberwachung / Nachkontrolle bei den folgenden Vorhabenteilen?
Bitte stellen Sie die Zuständigkeiten tabellarisch dar, getrennt nach Vorhabenteilen und Verfahrensphasen.
Vorhabenteile:
- die Errichtung der eigentlichen Windenergieanlagen
- die Erschließung, Zuwegung sowie der Arbeits- und Umschlagplätze im Wald
- die Erschließung, Zuwegung sowie der Arbeits- und Umschlagplätze auf bzw. über landwirtschaftlichen Flächen
2. Aufschlüsselung nach Fachrecht
Bitte schlüsseln Sie die Zuständigkeiten für die unter Ziffer 1 genannten Vorhabenteile nach den jeweils betroffenen Fachrechtsbereichen auf, insbesondere hinsichtlich:
- Immissionsschutz
- Bauordnungsrecht / Bauaufsicht
- Bauplanungsrecht
- Naturschutz / Artenschutz / Landschaftsschutz
- Forstrecht / Waldumwandlung
- Bodenschutz
- Wasserrecht
- Brandschutz
- Straßen- und Wegerecht
- Rückbau und Rückbauabsicherung
3. Konkrete Zuordnung der Zuständigkeiten
Bitte konkretisieren Sie die unter Ziffer 1 und 2 dargestellten Zuständigkeiten und nehmen Sie eine eindeutige Zuordnung vor.
Bitte teilen Sie hierzu mit:
- welche Behörde jeweils federführend zuständig ist,
- welche weiteren Behörden konkret zu beteiligen sind,
- auf welcher gesetzlichen Grundlage die jeweilige Zuständigkeit beruht sowie
- ob die Zuständigkeit beim Kreis, bei der kreisangehörigen Kommune, bei der Bezirksregierung, bei Wald und Holz NRW / Regionalforstamt oder bei einer sonstigen Stelle liegt.
4. Abgrenzung der Zuständigkeit von Wald und Holz NRW
Wie ist die Zuständigkeit von „Wald und Holz NRW“ bzw. des zuständigen Regionalforstamtes im Hinblick auf die Zuwegung zu Windenergieanlagen im Wald konkret abgegrenzt?
Bitte stellen Sie dar, für welche Teilbereiche eine Zuständigkeit besteht und für welche nicht.
5. Überwachung der Bauausführung
Welche Behörde ist zuständig für die Kontrolle der tatsächlichen Bauausführung vor Ort?
Insbesondere bitten wir um Mitteilung, welche Behörde die Prüfung vornimmt, ob Zuwegungen, Arbeitsflächen, Kranstellflächen, Lagerflächen oder sonstige Nebenanlagen entsprechend der Genehmigung sowie in der genehmigten Lage und Größe hergestellt werden.
6. Vorgehen bei Abweichungen von der Genehmigung
Welche Behörde ist zuständig, wenn im Rahmen der Bauausführung festgestellt wird, dass Zuwegungen, Arbeits- oder Umschlagflächen, Kranstellflächen, Lagerflächen oder sonstige Eingriffsflächen größer oder abweichend von der Genehmigung hergestellt werden?
Bitte teilen Sie mit:
- welche Behörde solche Abweichungen feststellt,
- welche Behörde ordnungsrechtlich einschreitet,
- welche rechtlichen Maßnahmen hierfür zur Verfügung stehen, sowie
- ob in solchen Fällen eine Baueinstellung, eine Rückbauanordnung, eine Nachgenehmigung oder sonstige Maßnahmen in Betracht kommen.
7. Tatsächliche Kontrolle in der Praxis
Wie wird die Einhaltung der genehmigten Flächen und Ausführungen derzeit in der Praxis kontrolliert?
Bitte geben Sie an:
- ob regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen stattfinden,
- welche Behörde diese durchführt,
- in welchen Verfahrensstadien Kontrollen erfolgen, sowie
- ob und in welcher Form die Kontrollen dokumentiert werden.
8. Dokumentation festgestellter Abweichungen
Sind der Kreisverwaltung Fälle bekannt, in denen bei der Errichtung von Windenergieanlagen oder der zugehörigen Erschließung Flächen größer als genehmigt in Anspruch genommen wurden?
Falls ja, bitten wir um Mitteilung:
- in wie vielen Fällen entsprechende Abweichungen festgestellt wurden,
- welche Vorhabenteile jeweils betroffen waren sowie
- welche Maßnahmen jeweils ergriffen wurden.
Wir bitten ausdrücklich um eine konkrete, tabellarische Darstellung der Zuständigkeiten nach Vorhabenteilen, Verfahrensphasen und Fachrechtsbereichen und nicht lediglich um eine allgemeine Verfahrensbeschreibung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bittner & Timo Delcarmine
Stellv. Fraktionsvorsitzender & Co-Fraktionsvorsitzender AfD-Kreistagsfraktion HSK